M I T G L I E D W E R D E N
Beitragsordnung (gültig ab 2002)
1. Jedes Mitglied des AIB e.V. nimmt auf Grundlage der Beitragsstaffel eine Selbsteinstufung vor. Bei nicht ganzjähriger
Mitgliedschaft ist der Beitrag anteilig für jeden angefangenen Monat zu ermitteln.
a) Natürliche Personen
Sozialhilfeempfänger
6 €
Mitglieder mit Jahresbruttoeinkommen
bis 25.000 €
18 €
Mitglieder mit Jahresbruttoeinkommen
über 25.000 €
30 €
Bei der Berechnung des Jahresbruttoeinkommens sollten alle Einkommensarten berücksichtigt werden.
b) Juristische Personen
Mitglieder mit Jahresumsatz
bis 50.000 €
60 €
Mitglieder mit Jahresumsatz
bis 250.000 €
120 €
Mitglieder mit Jahresumsatz
über 250.000 €
240 €
2. Die Aufnahmegebühr beträgt 5 €.
3. Der Jahresbeitrag einschließlich Aufnahmegebühr ist bis spätestens 31. Mai des jeweiligen Jahres auf das
Konto 350 200 867 0 bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse (BLZ 160 500 00)
zu überweisen.
Kontakt für nähere Informationen:
Mail: info@verein-aib.de
Telefon: 0331 - 200 29 60
-> Download ANMELDEFORMULAR für schriftlichen Antrag
-> ANMELDUNG per Mail