D E U T S C HIntegrationskurse für MigrantenInnenDer AIB e.V. hat als zertifizierter Bildungsträger vom Bundesamt für Migration und FlüchtlingeNürnberg die Zulassung für die Durchführung unterschiedlicher Integrationskurse.Dabei bilden die Integrationskurse die Grundlage für die Durchführung von Integrationsprojektendes AIB zur Eingliederung in eine berufliche Perspektive.Teilnehmer: MitbürgerInnen des Landes Brandenburg mit Migrationshintergrund unterschiedlichen Alters, dieArbeitlosengeld II bzw. Sozialhilfe beziehen und eine finanzielle Förderung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlingeerhalten oder beruflich tätig sind und die Kurskosten selbst tragen.Kursarten: Basis-, Aufbau- und Orientierungskurse mit insgesamt 645 UnterrichtsstundenSpezielle Kurse: Alphabetisierungskurse, Kurse für Mütter, Kurse für SeniorenInnen, Einbürgerungskurse, JugendkurseTeilnehmerzahl: max. 20 Unterrichtszeiten: Montags bis Freitags von 9.00 bis 13.15 Uhr bzw. nach VereinbarungUnterrichtsort: Am Kahleberg 4; 14478 PotsdamKursplanung: Der nächste Kurs beginnt bei Bedarf.Kursgebühren:Teilnehmer (ALG 2/Soz.hilfe) mit Zulassung des BAMF – kostenlosWeitere Teilnehmer mit BAMF Zulassung – 1,00 € / StundeAndere Teilnehmer – 2,35 € / StundeEinbürgerungskurse – 120 € für 36 StundenWeitere Hinweise für die Aufnahme in den Integrationskurs:Die Aufnahme in den Alphabetisierungskurs betrifft MigrantenInnen die die deutsche Schriftsprache weder lesen nochschreiben können bzw. erhebliche Mängel in ihrer Beherrschung aufweisen.Die Aufnahme in den Aufbaukurs setzt die bestandene Prüfung auf dem Sprachniveau A2 voraus.Die Lehrwerke werden in Abstimmung mit den Kursteilnehmern festgelegt und müssen vom BAMF bestätigt sein.Jeder Teilnehmer absolviert einen Einstufungstest. Dazu findet ein Vorgespräch mit der entsprechenden Lehrkraftstatt.Der Kurs kann nach einem Modul unterbrochen oder gewechselt werden. Ein Modul umfasst 100 Unterrichtsstunden.Ausländische Jugendliche, die in Deutschland ein Studium aufnehmen wollen, haben die Möglichkeit die Mittelstufen-bzw. B2- Prüfung abzulegen. Die Voraussetzung dafür besteht im Nachweis der erfolgreichen Ablegung der B1Prüfung